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Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

Vergabestellen können neuer Meldepflicht nach Vergabestatistikverordnung mit DTVP nachkommen

Eine neue Schnittstelle im Deutschen Vergabeportal erlaubt die medienbruchfreie Übermittlung aller Angaben an das Statistische Bundesamt, um den neuen Meldepflichten nachkommen zu können.

Zum 01. Oktober trat die neue Meldepflicht nach der Vergabestatistikverordnung (kurz VergStatVO) in Kraft. Nach dieser müssen für nahezu alle öffentlichen Auftragsvergaben ab 25.000 EUR entsprechende Meldungen an das Statistische Bundesamt (Destatis) übermittelt werden. Für welche Vergaben genau Meldungen erforderlich werden, regelt § 2 Abs. 2 VergStatVO.

Dass öffentliche Aufträge ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor sind, ist bekannt, valide Zahlen dazu fehlen bisher. Das wird sich künftig ändern.
In einem ersten Schritt müssen sich nun die für die Auftragsvergabe Verantwortlichen online beim Statistischen Bundesamt registrieren. Anschließend können Daten zu Auftragsvergaben elektronisch übermittelt werden. Erstmals sollen so Einzeldaten über durchgeführte Vergabeverfahren erfasst werden, wie etwa das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen und dessen Verteilung auf Liefer-, Dienstleistungs- und Bauleistungsaufträge sowie Konzessionen. Ferner können bestehende Monitoringpflichten gegenüber der EU-Kommission nur auf diesem Weg auf Grundlage gesicherter Daten erfüllt werden.

Für alle Vergaben, deren Zuschlag ab dem 01. Oktober erfolgt, sind entsprechende Daten binnen 60 Tagen nach Zuschlagserteilung an Destatis zu übermitteln. Hierzu gehören auch Daten, die im Rahmen der E-Vergabe bereits von der Vergabestelle erfasst wurden. Diese Meldungen können über die eingesetzte E-Vergabelösung erfolgen, wenn diese über eine Schnittstelle zu Destatis verfügt, oder alternativ über die vom Bundesamt selbst im Internet bereitgestellte Eingabeoberfläche.

Um Doppeleingaben für Nutzer unserer Lösung zu vermeiden, wurde im Deutschen Vergabeportal die Schnittstelle zu Destatis umgesetzt.

Für die Nutzung dieser Schnittstelle zur Übermittlung von Vergabestatistiken benötigen öffentliche Auftraggeber eine Berichtseinheit-ID. Diese erhalten sie nach einer entsprechenden Registrierung als Berichtsstelle bei Destatis. Weitere Informationen dazu finden Sie u.a. in einem aktuellen Blogbeitrag unseres Partners cosinex.
Das Statistische Bundesamt wird die eingegangenen Daten zyklisch statistisch aufbereiten und auswerten. Ergebnisse werden der Allgemeinheit dann über die GENESIS-Online-Datenbank zur Verfügung gestellt.

Zudem bietet DTVP regelmäßige Online-Präsentationen für öffentliche Auftraggeber an.
Im Rahmen dieser 90-minütigen Webinare werden den Teilnehmern Kenntnisse zur Durchführung eines Vergabeverfahrens mit dem Deutschen Vergabeportal vermittelt. Unter anderem werden die Anwendung der Vergabestatistikverordnung, die Erstellung der Bekanntmachung, das Hochladen und Bereitstellen der Vergabeunterlagen und die Abwicklung der Bieterkommunikation vermittelt.

Alle Termine finden Sie unter termine.dtvp.de

Bei Rückfragen zu diesem Thema sowie Interesse an weiteren Informationen, wenden Sie sich gerne an die Produktberatung für öffentliche Auftraggeber.

Telefon: 0 30 / 37 43 43-810
E-Mail: vergabestellen@dtvp.de
 

Hintergrund und rechtliche Grundlage ist die im Zuge der letzten umfassenden Vergaberechtsreform 2016 erlassene Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Angepasst wurde diese zuletzt im April dieses Jahres. Danach sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet – also öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber –, im Oberschwellenbereich bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen zu Statistikzwecken innerhalb von 60 Tagen ab Zuschlagserteilung zu übermitteln. Um welche Daten es sich dabei im Einzelnen handelt, ist den der VergStatVO zugehörigen Anlagen zu entnehmen (vgl. § 3 VergStatVO). Die Meldung erfolgt durch eine zu diesem Zwecke bestimmte sog. Berichtsstelle der Auftraggeber. Für öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB gilt diese Verpflichtung darüber hinaus in Bezug auf alle Aufträge ab einem Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 25.000 Euro (vgl. § 2 VergStatVO).

Für bis einschließlich 30. September 2020 erteilte Vergaben ist die Übergangsvorschrift des § 7 VergStatVO anzuwenden.

Sebastian Kleemann, DTVP GmbH

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In diesem kostenfreien Webinar demonstriert Ihnen unser Produktberater, wie eine schnelle, einfache und sichere Umsetzung der E-Vergabe für öffentliche Auftraggeber mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals funktioniert.

online | Do. 17.10.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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