Direktvergabe aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals
Kann es wirklich nur einer? – Auftraggeber müssen dies belegen können Grundsätzlich ist der Auftraggeber frei darin, seinen Beschaffungswunsch zu bestimmen. Steht ein bestimmtes Produkt selbst im Mittelpunkt der Beschaffung, welches nach Kenntnis des Auftraggebers nur von einem Unternehmen angeboten wird, kommt die Ausnahme des § 14 Abs. 4 VgV (Alleinstellungsmerkmal) in Betracht. Danach kann […]
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