Angebotsöffnung: Wann das Vier-Augen-Prinzip entfallen kann
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz wurde das Vier-Augen-Prinzip bei der elektronischen Angebotsöffnung an die technischen Möglichkeiten moderner E-Vergabeplattformen angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 kann bei Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) auf die Mitwirkung einer zweiten Person verzichtet werden, sofern die elektronisch eingereichten Angebote dauerhaft vollständig und unverändert verfügbar bleiben. Hintergrund der Neuregelung: Das Vier-Augen-Prinzip stammt aus […]
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