Ist der Ausschluss eines insolventen Unternehmens immer erforderlich?
Öffentliche Auftraggeber dürfen ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn es insolvent ist, sich in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Der Zweck dieser Regelung ist klar: Schutz des Auftraggebers. Eine unsichere wirtschaftliche Situation kann die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung des Auftrags gefährden. Zudem besteht das Risiko, dass […]
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