Pflicht zur E-Vergabe auch im Unterschwellenbereich
Noch weniger als einen Monat ist es zentralen Beschaffungsstellen im Rahmen EU-weiter Ausschreibungen gestattet, die Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge und Interessenbekundungen unter anderem auf dem Postweg zu verlangen. Spätestens ab dem 18. April 2017 müssen zentrale Vergabestellen die Regelungen zur E-Vergabe uneingeschränkt beachten. Von einer freiwilligen Anwendung der E-Vergabe kann von da an keine Rede […]
Zum ArtikelAktuelles E-Vergabe UVgO