Die Dringlichkeitsvergabe begründenden Umstände dürfen dem Auftraggeber nicht zurechenbar sein
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Das Deutsche Vergabeportal DTVP beim 3. Berliner Beteiligungskongress Am 17. Mai 2022 fand in der European School of Management and Technology Berlin (ESMT) der 3. Berliner Beteiligungskongress statt. Veranstalter waren in diesem wie auch in den letzten Jahren Reguvis, Mazars und AdAR (Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V.). Das Deutsche Vergabeportal DTVP war in diesem Jahr erstmalig als Sponsor und Aussteller mit […]
Zum ArtikelDie Ausbildung der Zuschlagskriterien, deren Bekanntgabe, wie auch die konkrete Angebotswertung anhand der Kriterien stellen stets eine Herausforderung für Vergabestellen dar. Dies zeigen einmal mehr einige Entscheidungen der vergangenen beiden Monate, die im Weiteren kurz dargestellt werden sollen. Der Vergabesenat des OLG Frankfurt/M. bestätigt in seiner Entscheidung vom 12.04.2022, dass nicht nur Zuschlagskriterien und ihre […]
Zum ArtikelLeistungen sind der Menge nach aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlos) zu vergeben. Soweit der Grundsatz nach § 97 Abs. 4 GWB. Unter welchen Voraussetzungen davon – konkret der Fachlosvergabe – abgewichen werden darf und wie dabei vorzugehen ist, wird in einer kürzlich von der VK Bund (Beschluss v. 10.03.2022, VK 1 […]
Zum ArtikelIm Vergabeverfahren gibt es zahlreiche und verschiedenste Fristen. Die Bindefrist ist dabei der Zeitabschnitt, während dessen ein Bieter an sein Angebot gebunden bleibt – das Angebot kann innerhalb dieser Frist nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Verzögerungen des Vergabeverfahrens. Entsprechend häufig werden Bieter auch um Verlängerung der […]
Zum ArtikelDie Avelios Medical GmbH aus München hat sich für die Nutzung von DTVP als zentrale E-Vergabeplattform entschieden
Zum ArtikelErkennbarkeit von Vergaberechtsverstößen – im Zusammenhang mit Umrechnungsmethoden
Immer wieder kommt es dazu, dass sich die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen mit der Erkennbarkeit von Vergaberechtsverstößen auseinandersetzen müssen. Dies nicht zuletzt wegen der hohen praktischen Relevanz der Thematik im Zusammenhang mit der Präklusionsregelung des
§ 160 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 GWB.
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